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3G-REGELUNG
Es ist ein 3G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen) erforderlich!
Für alle Sportler ab 6 Jahren (ausgenommen Schüler mit Schulnachweis) ist ein 3G-Nachweis verpflichtend.
Kinder unter 6 Jahre
Kinder unter 6 Jahre sowie 6- und 7-Jährige, die noch nicht in die Schule gehen sind von der 3G-Nachweispflicht befreit.
Schüler
Schüler mit Schulnachweis (z.B. Schülerausweis, Schulbesuchsbestätigung, Busfahrticket, Zeugnis, Einschulungsbescheid o.ä.) sind von der 3G-Nachweispflicht befreit.
Impfnachweis
Impfnachweise können digital (Cov-Pass App o.ä.) oder in Papierform vorgelegt werden und gelten ab dem 15. Tage nach der Zweitimpfung.
Genesungsnachweis
Nachweis durch ein ärztliches Attest über eine per PCR-Test bestätigte Infektion (mind. 28 Tage alt, aber nicht älter als 6 Monate). Ein einfacher Antigenschnelltest ist NUR gültig unter Aufsicht eines Trainers.
Genesene Geimpfte
Genesene Geimpfte gelten schon nach der Erstimpfung als vollständig geimpft. Bitte bringen Sie ihren Impfnachweis sowie das ärztliche Attest über die nachgewiesene Genesung mit.
Corona-Test
Tests dürfen maximal 24 Stunden (PCR-Test: 48 Stunden) alt sein. Auch vom Arbeitgeber abgestempelte und unterschriebene Tests gelten.